12–18 Minuten

Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas assoziiert den Souverän unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit dem „Einheitsbraun“ der bittersten Düsternis des Dritten Reichs von vor 100 Jahren. Bundeskanzler Friedrich Merz bläst ins gleiche Horn, wenn er etwa mit Blick auf eine mögliche Einbindung der der AfD in Regierungsverantwortung warnt: „2029 werden sie die stärkste Fraktion, 2033 ist die nächste Bundestagswahl […] Einmal 33 reicht in Deutschland.“ Auch auf vielen Demonstrationen ist die Angst vor einer Wiederholung der Geschichte ein wiederkehrendes Motiv. Überhaupt scheinen wir die Geschichte unseres Landes mehrheitlich negativ zu konnotieren. In diesem Artikel will ich versuchen, Erklärungen dafür zu finden.

Beginnen möchte ich mit dem immer virulenter werdenden Narrativ, dass sich die Geschichte von vor 100 Jahren genau jetzt noch einmal wiederholen könnte. Im Zentrum dieses Narratives stehen zwei Dinge:

  1. Die Gleichsetzung der Alternative für Deutschland (AfD) mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), gleichsam als deren Wiedergeburt.
  2. Das Ziel vieler Menschen, den Erfolg der AfD bei demokratischen Wahlen und in Umfragen mit (fast) allen Mitteln stoppen zu wollen, um es „besser“ zu machen als ihre Vorfahren vor 100 Jahren.

Nun ist es jedem unbenommen und durchaus legitim und sogar ehrenwert, nicht noch einmal zu spät erkennen zu wollen, dass antidemokratische, völkische oder autoritäre Kräfte unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Die Frage ist nur, ob die dahinterstehende Gefahr einer Wiederholung der Geschichte berechtigt ist oder nicht. Daher folgt ein kleiner AfD-NSDAP-Vergleich anhand von zwei identitätsstiftenden Kriterien.

Die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) wurde am 5. Januar 1919 in München durch Anton Drexler gegründet. Adolf Hitler trat ihr im September ein und wurde ihr Propaganda-Beauftragter. Am 24. Februar 1920 verkündete er im Festsaal des Hofbräuhaus vor 2.000 Gästen sowohl das 25-Punkte-Programm der Partei als auch ihre Umfirmierung in NSDAP. Zwei wesentliche Forderungs-Blöcke waren:

1.1 NSDAP wollte ein Groß-Deutschland

Der erste Themenblock umfasst die ersten drei Punkte des Programms und behandelt die Frage nach den Grenzen des deutschen Staatsgebiets. Im Einzelnen forderte die NSDAP:

  1. den „Zusammenschluss aller Deutschen […] zu einem Groß-Deutschland,
  2. die „Gleichberechtigung des Deutschen Volkes“ in Form der Aufhebung des Versailler Vertrags sowie
  3. „Land und Boden (Kolonien) [zur] Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses“.

Damit griff die NSDAP im Grunde eine alte Forderung von Liberalen, Demokraten und Nationalliberalen primär aus den südlichen deutschen Ländern Baden, Württemberg, Bayern und Österreich auf. Sie hatten sich u.a. in der Frankfurter Nationalversammlung (Paulskirche) von 1848 dafür ausgesprochen, alle Gebiete mit mehrheitlich deutschsprachiger Bevölkerung zu einem Deutschland zusammenzufassen. Ihr Ziel: Das Ganze über die Partikularinteressen der damals fast 40 Einzelstaaten des Deutschen Bundes zu stellen. Dieses Ziel spiegelte sich unter anderem im 1813 von Ernst Moritz Arndt geschriebenen Lied „Des Deutschen Vaterland” sowie im „Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1841) wider.

„Das ganze Deutschland soll es sein!
O Gott vom Himmel, sieh darein!
Und gib uns rechten deutschen Mut
Dass wir es lieben treu und gut!
Das soll es sein!
Das soll es sein!
Das ganze Deutschland soll es sein!“

Ernst Moritz Arndt
“Des Deutschen Vaterland” (1813)
– Letzte Strophe –

„Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!“

Hoffmann von Fallersleben
„Lied Der Deutschen“ (1841)
– Erste Strophe –

Von Fallerslebens „Lied der Deutschen“ ist bis heute unsere Nationalhymne. Wegen des Potenzials an revisionistischen Missinterpretationen durch unsere Nachbarn singen wir jedoch die erste (und die zweite) Strophe seit 1990 nicht mehr. Doch in der Tat war Fallerslebens Text die schlichte Beschreibung eines Jahrhunderte alten Ist-Zustandes. Auch die Grenzen des von 1815 bis 1866 existierenden Deutschen Bundes reichten von der Maas im Westen bis zur Memel im Osten sowie von der Etsch im Süden bis zu einer nicht näher bezeichneten Meerenge (Belt) im Norden an der Grenze zu Dänemark.

Grafik: ziegelbrenner, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Das Dritte Reich und der Nationalismus

Was Fallersleben als Appell gegen die deutsche Kleinstaaterei formuliert hatte, war lange Zeit auch allgemein so verstanden worden. Erst die Nationalsozialisten missbrauchten Fallerslebens Einigungs-Forderung „Deutschland, Deutschland über alles“ im nationalistischen Sinne. Der Nationalismus stellt die eigene Nation über andere Nationen. Ziel der NSDAP war das Schaffen eines „Großdeutschen Reichs“, des Dritten Reichs. Ihre historische Zählart lautete:

  • Erstes Reich = Das Römisch-Deutsche Reich bzw. das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Es bestand fast 1.000 Jahre von der Krönung Ottos des Großen 962 bis zur Abdankung von Kaiser Franz II. im Jahre 1806.
  • Zweites Reich = Das nach den drei Einigungskriegen am 18. Januar 1871 gegründete Deutsche Reich (1871 – 1918). Es entstand durch die Proklamation des Königs von Preußen, Wilhelm I., zum deutschen Kaiser durch Otto von Bismarck im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles.
  • Drittes Reich = Auf wiederum 1.000 angelegtes Großprojekt der Nationalsozialisten unter Führung von Adolf Hitler. Es ging allerdings nach nur 12 Jahren jämmerlich in Schutt und Asche unter.

Der Versailler Vertrag als eine Ursache

Die Forderungen der ersten drei Punkte des NSDAP-Programms waren Folgen des von einer Mehrheit der Deutschen als demütigend abgelehnten Versailler Vertrags von 1918. Mit ihm hatten die Siegermächte die Niederlage des Deutschen Reichs im 2. Weltkrieg besiegelt. Der Versailler Vertrag beinhaltete im Wesentlichen die Alleinschuld Deutschlands, Reparationszahlungen an die Siegermächte sowie Gebietsabtretungen an eben diese.

1.2 NSDAP war klar antisemitisch

Der zweite inhaltliche Themenblock des NSDAP-Programms, auf den ich hier im Rahmen des AfD-NSDAP-Vergleich/s eingehe, befasst sich mit der Frage, wer Deutscher sein dürfe. In Punkt 4 hieß es dazu wörtlich: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ Das ist unter zwei Aspekten relevant:

Keine Bürgerrechte für Juden

Zum einen propagierte die NSDAP hiermit ganz offensiv ihren identitätsstiftenden Antisemitismus. Das Judentum wurde nicht als Religion verstanden, sondern als nicht-deutsche Ethnie, die der Staat von allen Bürgerrechten ausschließt (Punkt 6). Außerdem sollten Juden ausgewiesen werden können, „wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung zu ernähren“ (Punkt 7). Auch „jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern“. Und: Alle Nicht-Deutschen, „die seit dem 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, [sind] sofort aus dem Reiche auszuweisen“ (Punkt 8). Auch dieser Punkt betraf in der Volksgenossen-Logik der NSDAP alle Juden.

20 Jahre später mündeten die Forderungen dieses Themenblocks im 25-Punkte-Programm der NSDAP in die Schoa: Ab 1941 begann die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden durch nationalsozialistische Schergen.

Festhalten am Abstammungsprinzip

Die Punkte 4 bis 8 sind aber auch vor dem Hintergrund relevant, dass die NSDAP auf das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) setzte, das bereits nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 Eingang ins Reichsgesetz und 1913 ins Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz fand. Letzteres gilt im Prinzip bis heute in Deutschland fort. Im Jahre 2000 ergänzte es die damalige rot-grüne Bundesregierung durch ein eingeschränktes Geburtsortsprinzip (Ius soli). Das Abstammungsprinzip liegt übrigens auch dem Art. 116 Abs. 1 GG zugrunde. Dieser regelt, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. Antwort: Jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt – sowie jeder, der „als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“.

1.3 Fazit: AfD ist keine NSDAP 2.0

Die beiden analysierten Themenblöcke des 25-Punkte-Programms der NSDAP zeigen zum einen ihren identitätsstiftenden und seit 1920 öffentlich vorgetragenen Judenhass. Die NSDAP sprach sich offen für die Ausweisung von Juden als Nicht-Deutsche aus. Die Nazis taten das, obwohl etwa 100.000 dieser deutschen Männer zwischen 1914 und 1918 als tapfere Soldaten des Deutschen Heers oder der damals noch existierenden Armeen Bayerns, Württemberg und Sachsens kämpften.

Sie taten dies Seite an Seite mit Millionen christlichen Kameraden, wie etwa mit meinem Großvater im Königlich Bayerischen 17. Infanterie-Regiment „Orff“ vor Ypern. 18.000 deutsche Soldaten jüdischen Glaubens wurden im 1. Weltkrieg mit dem Eisernen Kreuz bzw. dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. 12.000 deutsche Soldaten jüdischen Glaubens starben für ihr Land, für das Deutsche Reich.

Zum anderen hat der AfD-NSDAP-Vergleich gezeigt, dass die NSDAP ab 1920 offen eine großdeutsche Lösung und damit den Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich wollte. 1938 ließ der Österreicher Adolf Hitler diesen Schritt tatsächlich vollziehen.

Zum AfD-NSDAP-Vergleich gehört nun folgende Frage. Sind die Gründung eines „Vierten Reichs“ sowie die Judenvernichtung ebenso identitätsstiftend für die AfD wie sie es für die NSDAP waren? Dafür hat selbst der Verfassungsschutz bislang keine hinreichenden Belege veröffentlicht. Sehr wohl gibt es jedoch antisemitische Äußerungen von AfD-Mitgliedern. Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnet die AfD daher auch als Partei, „in der Antisemiten und Rechtsextreme eine Heimat gefunden“ hätten. Dass die NSDAP einen Antisemitismus ganz anderer Dimension betrieb, wird man jedoch nicht bestreiten können. Die AfD ist somit keine NSDAP 2.0 und entzieht sich daher de facto dem Narrativ einer Wiederholung der Geschichte von vor 100 Jahren.

Obwohl also die AfD nach dem AfD-NSDAP-Vergleich nicht als Wiedergeburt der NSDAP angesehen werden kann, halten Spitzenpolitiker im Bund und in den Ländern den Popanz eines 2029 oder 2033 drohenden „Vierten Reichs“ aufrecht. Die Motivation ist sicher nicht frei von Eigennutz der jeweiligen Parteien. Schließlich fallen sie in Umfragen und Wahlergebnissen seit Jahren immer weiter hinter die der AfD zurück. Und sie glauben, dass sie mit Hilfe eines solchen Narrativs die Wählerinnen und Wähler zurückgewinnen könnten. Die Frage ist allerdings, warum das Narrativ augenscheinlich bei so vielen Menschen verfängt.

Meine These: Der Geschichtsunterricht in Deutschland ist zu NS-zentriert. Die zwölf Jahre Nationalsozialismus werden nicht nur als historische Epoche unterrichtet, sondern als politisch-moralischer Prüfstein moderner Demokratiebildung. Selbst wenn eigentlich das Deutsche Reich von 1871 oder das Heilige Römische Reich Deutscher Nation auf den Lehrplänen stehen, werden diese Epochen ins Verhältnis zum Nationalsozialismus gesetzt. So dient das Deutsche Reich von 1871 oft als Analyse-Quelle und Vorgeschichte von Nationalismus, Moderne, Obrigkeitsstaat und Weimar. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation wiederum hat im Geschichtsunterricht häufig die Funktion, vormoderne Herrschaftsformen, Föderalismuswurzeln oder Mittelalterbilder zu erklären.

2.1 Vergleich der Lehrpläne für Geschichte in drei Bundesländern

Das Bildung in unserem föderalen Staat Ländersache ist, habe ich einmal die Lehrpläne von drei Ländern herausgegriffen: Vom bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), vom Land Berlin, dem Sitzer der deutschen Hauptstadt, und vom Freistaat Bayern.

Die NS-Zeit nimmt in der Sekundärstufe I aller drei Ländern den stärksten Fokus ein. Vor allem unter den Aspekten Demokratiebildung, Menschenrechte, Holocaust / Schoa, Diktaturerfahrung, Verantwortung und Erinnerungskultur. Das Deutsche Kaiserreich von 1871 ist in Bayern ein eigener Lernbereich, in NRW Teil des langen 19. Jahrhunderts, in Berlin eher indirekt bzw. kein eigener Schwerpunkt. Das Heilige Römische Reich (HRR) kommt zwar vor, aber eher als Teil eines größeren Mittelalterblocks, nicht als politisch-historische Leitfrage mit ähnlich starker Gegenwarts- & Demokratieorientierung wie die NS-Zeit.

NS-Zeit: eigenes Inhaltsfeld; ca. 20 UStd. für NS und 2. Weltkrieg


Kaiserreich: Teil von „langes 19. Jh.“; Reichsgründung als Unterthema


HRR: Teil von „Lebenswelten im Mittelalter“; ca. 20 UStd. für HRR + Ständegesellschaft

Wappen Bayern

NS-Zeit: eigener Lernbereich: ca. 18 Std.


Kaiserreich: eigener Lernbereich: ca. 9 Std.


HRR: eigener Lernbereich „König und Reich“: ca. 7 Std.

NS-Zeit: zentrales Basismodul 9/10 „Demokratie und Diktatur“ mit NS, Holocaust, Widerstand, Erinnerungskultur


Kaiserreich: nicht als eigener Kaiserreich-Block sichtbar; eher indirekt über Revolutionen, Industrialisierung bis ca. 1900


HRR: nicht als eigener Kaiserreich-Block sichtbar; eher indirekt über Revolutionen/Industrialisierung bis ca. 1900

In der Sekundarstufe II bzw. Oberstufe verschiebt sich das Bild etwas, aber der Grundbefund bleibt: Nationalsozialismus ist in allen drei Ländern der klar stärkste und verbindlichste Schwerpunkt. Das Deutsche Kaiserreich ist in der Oberstufe wichtiger als in der Sekundarstufe I, vor allem jedoch als Vorgeschichte von Nationalismus, Moderne, Weimar und Nationalsozialismus. Das Heilige Römische Reich ist in NRW kaum als eigenständiger Gegenstand präsent, in Bayern deutlich, in Berlin eher über Mittelalter-/ Geschichtskultur- oder Transformationsmodule.

2.2 Negative Aspekte der eigenen Geschichte nicht überbetonen

Geschichtsunterricht prägt nationale Identität. Dies kann in der Schule reflektiert, demokratisch und quellenbasiert geschehen oder unkontrolliert durch Mythen, Social Media und politische Vereinfachung. Idealerweise findet Unterricht über die Geschichte unseres Landes die Balance zwischen nationaler Selbsterniedrigung und nationaler Selbstverklärung. Denn eine Überbetonung negativer Aspekte kann dazu führen, dass nationale Identität selbst nur noch als verdächtig erscheint. Das ist riskant, denn Demokratie braucht eine gewisse kollektive Identifikation: Menschen müssen sich als Teil eines Gemeinwesens verstehen, für das sie Verantwortung übernehmen.

Ein wichtiger Befund dazu stammt aus der Forschung zu nationaler Identifikation von Sonia Roccas, Yechiel Klar und Ido Liviatan: Demnach kann eine zu einseitig negative Darstellung gerade bei Jugendlichen, die nach Zugehörigkeit suchen, als Angriff auf Identität erlebt werden. Dann entsteht nicht automatisch mehr Demokratiefähigkeit, sondern unter Umständen diese Einstellung: „Jetzt reicht’s, immer sind wir die Bösen.“ Genau an dieser Stelle können populistische oder geschichtsrevisionistische Angebote anschlussfähig werden.

Als Lösungsansatz habe ich daher in Anlehnung an das Eingangszitat von Ernst Moritz Arndt die Überschrift „Das gute Deutschland soll es sein“ für diesen Artikel ersonnen. Die Geschichte unseres Landes enthält nämlich auch lange Linien von Recht, Föderalismus, kommunaler Selbstverwaltung, Sozialstaat, Parlamentarismus, demokratischem Lernen, europäischer Einbindung:

3.1 Das wirkt bis heute aus dem Deutschen Reich von 1871 nach

  1. Nationalstaat Deutschland: Die Reichsgründung von 1871 schuf erstmals einen dauerhaft handlungsfähigen deutschen Nationalstaat. Die Grundidee eines gemeinsamen deutschen Staatsraums mit einheitlicher Außenvertretung, Wirtschaftsordnung und Rechtsordnung geht wesentlich darauf zurück.
  2. Föderaler Bundesstaat: Das Kaiserreich war bereits ein Bundesstaat aus Einzelstaaten wie Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen usw. Sie hatten eigene Verwaltungen, teils eigene Reservatrechte und wirkten über den Bundesrat an der Reichspolitik mit.
  3. Reichstag als Parlament: Der Reichstag des Kaiserreichs war nicht voll parlamentarisch mächtig, weil die Regierung nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig war. Trotzdem war er politisch bedeutsam: Er wurde nach allgemeinem, gleichem, direktem und geheimem Männerwahlrecht gewählt — für damalige Verhältnisse bemerkenswert fortschrittlich.
  4. Allgemeines Wahlrecht für Männer: Auf Reichsebene hatten Männer ab 25 Jahren ein gleiches Wahlrecht; in Preußen galt gleichzeitig noch das undemokratische Dreiklassenwahlrecht. Trotzdem war das Reichstagswahlrecht moderner als viele andere Systeme in Europa.
  5. Entwicklung moderner Parteien: Im Kaiserreich wurden Parteien zu dauerhaften politischen Organisationen. Dazu zählten etwa das katholische Zentrum, Nationalliberale, Konservative, Sozialdemokraten und andere.
  6. Sozialstaatliche Gesetzgebung: Unter Reichskanzler Otto von Bismarck entstanden die großen Sozialversicherungen: Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884), Invaliditäts- und Altersversicherung (1889). Das geschah nicht nur aus sozialer Menschenfreundlichkeit, sondern auch zur Bindung der Arbeiterschaft an den Staat und zur Schwächung der Sozialdemokratie. Trotzdem war es institutionell enorm folgenreich.
  7. Einheitliche Rechtsordnung: Im Kaiserreich wurden zentrale Rechtsvereinheitlichungen vorbereitet oder geschaffen. Besonders wichtig ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das 1900 in Kraft trat. Es vereinheitlichte das Privatrecht im Reich und gilt bei uns bis heute. Auch die Idee eines einheitlichen deutschen Rechtsraums mit gemeinsamen Gerichten, Verfahrensordnungen und Rechtsstandards wurde im Kaiserreich stark ausgebaut.
  8. Moderne Verwaltung und Infrastrukturpolitik: Das Kaiserreich entwickelte eine leistungsfähige staatliche Verwaltung, Statistik, Post, Eisenbahnpolitik, Bildungsverwaltung und technische Normierung. Vieles davon war obrigkeitsstaatlich geprägt, aber administrativ effektiv.

3.2 Das wirkt bis heute aus dem Heiligen Römischen Reich nach

  1. Föderale Tradition: Das HRR bestand aus vielen Fürstentümern, geistlichen Herrschaften, Reichsstädten, Reichsritterschaften usw. Der Kaiser war wichtig, aber nie absolut mächtig wie etwa ein zentralistischer Monarch. Die Idee, dass politische Macht nicht vollständig in einer Hauptstadt konzentriert sein soll, hat tiefe historische Wurzeln.
  1. Begrenzung zentraler Macht: Im HRR musste Herrschaft häufig ausgehandelt werden: zwischen Kaiser, Kurfürsten, Reichsständen, Städten, Fürsten, geistlichen Mächten und Gerichten. Das Reich war oft langsam und kompliziert, aber es verhinderte auch die Entstehung eines dauerhaft absolutistischen Zentralstaats nach französischem Muster.
  1. Rechtsförmigkeit politischer Konflikte: Das HRR war stark durch Recht, Verfahren und Zuständigkeiten geprägt. Konflikte wurden auch rechtlich ausgetragen, zum Beispiel vor dem Reichskammergericht oder dem Reichshofrat.
  1. Frühe überterritoriale Gerichte: Das Reichskammergericht war seit 1495 ein zentrales Reichsgericht. Es sollte Landfrieden sichern und Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Städten und Untertanen rechtlich bearbeiten. Übergeordnete Gerichte, Rechtswege und die Idee, dass auch mächtige politische Akteure rechtlich gebunden sein können, gilt bis heute.
  1. Gewaltmonopol: Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Fehdegewalt ein großes Problem. Reichsreformen zielten darauf, private Gewalt zurückzudrängen und Konflikte in rechtliche Bahnen zu lenken. Der „Ewige Landfriede“ von 1495 war dafür besonders wichtig. Der moderne Staat beansprucht das Gewaltmonopol bis heute.
  1. Kommunale Selbstverwaltung: Viele Reichsstädte organisierten eigene Ratsverfassungen, städtische Finanzen, Handel, Gewerbe, Sicherheit und teils Sozialfürsorge. Die starke Rolle der Kommunen in Deutschland hat historische Wurzeln auch in der städtischen Tradition des HRR. Heute ist kommunale Selbstverwaltung verfassungsrechtlich geschützt.
  1. Religiöser Ausgleich als politische Aufgabe: Nach der Reformation musste das Reich mit religiöser Spaltung umgehen. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 und später der Westfälische Frieden von 1648 waren keine moderne Religionsfreiheit im heutigen Sinn, aber sie institutionalisierten religiösen Ausgleich und Koexistenz zwischen Konfessionen. Der moderne Staat ist weltanschaulich neutraler und freiheitlicher, aber die deutsche Tradition konfessioneller Koexistenz ist historisch wichtig.
  1. Konsens- und Verhandlungskultur: Das HRR funktionierte oft über Reichstage, Kurfürsten, Stände, Verhandlungen und Kompromisse. Das war langsam, manchmal blockierend, aber es zwang politische Akteure zur Abstimmung. Deutschland ist bis heute stark konsensorientiert: Föderalismus, Koalitionen, Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Sozialpartnerschaft und korporatistische Elemente passen zu einer politischen Kultur des Aushandelns.

„Wir brauchen selbstbewusste und selbstlose Spitzenpolitiker, die im Vertrauen auf die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und ohne den Popanz einer sich nach einhundert Jahren wiederholenden Geschichte mutig visionäre Entscheidungen treffen – unter den vom Souverän geschaffenen Konditionen.“

Dr. Dominik A. Faust
(28. Mai 2026)

Die im Speyerer Dom begrabenen salischen Kaiser, insbesondere Heinrich IV. und Heinrich V., stehen für die frühe Auseinandersetzung um Machtbegrenzung, geistlich-weltliche Gewaltenteilung und die rechtsförmige Ordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Titelbild: © Dr. Dominik A. Faust